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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2015 - L 13 AS 303/15 B ER Bremen   

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https://dejure.org/2015,102212
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2015 - L 13 AS 303/15 B ER Bremen (https://dejure.org/2015,102212)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.11.2015 - L 13 AS 303/15 B ER Bremen (https://dejure.org/2015,102212)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. November 2015 - L 13 AS 303/15 B ER Bremen (https://dejure.org/2015,102212)
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  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2015 - L 13 AS 303/15 B ER Bremen
    Maßgeblich für die Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft nach dieser Vorschrift ist der gemeinschaftliche Arbeitsnehmerbegriff (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R - Rn. 18).

    Ebenso wenig ist § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II wegen des Gleichbehandlungsgebots aus Artikel 1 des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA) vom 11. Dezember 1953 unanwendbar (vgl. zur Nichtgeltung des Ausschlusses von Ausländern von Leistungen nach dem SGB II bei Erfassung vom EFA: BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R -), da Österreich nicht zu den Vertragsstaaten dieses Abkommens gehört (Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - L 13 AS 282/13 B ER ).

  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2015 - L 13 AS 303/15 B ER Bremen
    Zudem führt der bloße Umstand, dass die unselbständige Tätigkeit von kurzer Dauer ist, als solcher nicht dazu, dass diese Tätigkeit vom Anwendungsbereich des Art. 39 EG ausgeschlossen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - C-22/08, C-23/08 - Rn. 26 ff. mit umfangreichen Nachweisen aus der bisherigen Rechtsprechung).

    Der EuGH hat - soweit ersichtlich - bislang nur in einem Fall die Arbeitnehmereigenschaft im Hinblick auf die kurze Dauer der Beschäftigung in Frage gestellt hat (vgl. die Zusammenfassung der Rechtsprechung in den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 12. März 2009 im Verfahren C-22/08, juris Rn. 23ff).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2013 - L 13 AS 282/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2015 - L 13 AS 303/15 B ER Bremen
    4. Wie der Senat bereits entschieden hat, steht das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege vom 17. Januar 1966 (FürsAbk AUT - BGBl. II 1969, 2 ff.) der Anwendbarkeit des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht entgegen (so der den Antragsteller betreffende Beschluss vom 21. Oktober 2013 L 13 AS 282/13 B ER -).

    Ebenso wenig ist § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II wegen des Gleichbehandlungsgebots aus Artikel 1 des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA) vom 11. Dezember 1953 unanwendbar (vgl. zur Nichtgeltung des Ausschlusses von Ausländern von Leistungen nach dem SGB II bei Erfassung vom EFA: BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R -), da Österreich nicht zu den Vertragsstaaten dieses Abkommens gehört (Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - L 13 AS 282/13 B ER ).

  • EuGH, 15.09.2015 - C-67/14

    Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2015 - L 13 AS 303/15 B ER Bremen
    Die bislang in der Rechtsprechung der Sozialgerichte teilweise geäußerten Zweifel an der Europarechtskonformität des Leistungsausschlusses sind durch das Urteil des EuGH vom 15. September 2015 - Alimanovic -, C-67/14, ausgeräumt.
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2015 - L 13 AS 303/15 B ER Bremen
    Dies erfordert eine fiktive Prüfung, ob die Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) oder ggf. dem "begrenzt subsidiär" anwendbaren Aufenthaltsgesetz aus anderen Gründen als dem der Arbeitsuche vorliegen (vgl. Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - Rn. 24 ff. m.w.N.).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-413/01

    Ninni-Orasche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2015 - L 13 AS 303/15 B ER Bremen
    Demgegenüber hat der EuGH in einem Urteil vom 6. November 2003 (C-413/01 - Rn. 32) entschieden, dass eine zeitlich befristete Beschäftigung von zweieinhalb Monaten die Arbeitnehmereigenschaft begründen kann, sofern die ausgeübte unselbständige Tätigkeit nicht völlig untergeordnet und unwesentlich ist.
  • EuGH, 26.02.1992 - C-357/89

    Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2015 - L 13 AS 303/15 B ER Bremen
    In dem betreffenden Verfahren (Urteil vom 26. Februar 1992 - C-357/89) handelte es sich um eine Unionsbürgerin mit einem Vertrag über eine Gelegenheitsarbeit auf Abruf, in dessen Rahmen 60 Arbeitsstunden in einem Zeitraum von lediglich 17 Tagen geleistet worden waren.
  • BVerfG, 01.02.2010 - 1 BvR 20/10

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2015 - L 13 AS 303/15 B ER Bremen
    Die Sozialgerichte sind aber keineswegs gehalten, abweichend von der gesetzlichen Beweislastverteilung zu Gunsten der Antragsteller zu entscheiden, wenn an deren Hilfebedürftigkeit Zweifel bestehen und diese mangels ausreichender Mitwirkung die Sachverhaltsaufklärung verhindern (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 1. Februar 2010 - 1 BvR 20/10 -).
  • SG Mainz, 12.11.2015 - S 12 AS 946/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss von Ausländern bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2015 - L 13 AS 303/15 B ER Bremen
    Die jüngst aufgeworfenen Zweifel an der Verfassungskonformität des Leistungsausschlusses (SG Mainz, Beschluss vom 12. November 2015 - S 12 AS 946/15 ER -, bislang nur als Pressemitteilung verfügbar) teilt der Senat nicht.
  • EuGH, 01.10.2015 - C-432/14

    O - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Grundsatz der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2015 - L 13 AS 303/15 B ER Bremen
    In einem aktuellen Urteil vom 1. Oktober 2015 (C-432/14) hat es der EuGH in einem Fall, in dem sich die tatsächliche Dauer des Arbeitsverhältnisses nur auf vier Tage belief, es unabhängig von der begrenzten Höhe des bezogenen Entgelts und des begrenzten Umfangs der insoweit aufgewendeten Arbeitszeit nicht für ausgeschlossen gehalten, dass die Tätigkeit aufgrund einer Gesamtbewertung des betreffenden Arbeitsverhältnisses von den nationalen Stellen als tatsächlich und echt angesehen werden könne und es somit ermögliche, dem Beschäftigten die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Unionsrechts zuzuerkennen (Rn. 24 des Urteils).
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